Gefahrenstufe für Waldbrandgefahr ist gesenkt!
Nach einer Neubeurteilung der Lage gilt neu die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr)
statt wie bisher 4 (grosse Waldbrandgefahr). Die Verfügungen des Departements Gesundheit und Soziales
(DGS) vom 20. und 26. Juli 2022 und damit das Feuerwerksverbot sowie das absolute Feuerverbot im Wald
und am Waldrand werden somit aufgehoben. Die Bevölkerung wird jedoch weiterhin zur Vorsicht beim Feuern
im Freien gemahnt.
Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 „erhebliche Waldbrandgefahr“ dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter
Aufsicht entfacht werden. Bei starkem Wind ist darauf zu verzichten. Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Links.
Medienmitteilung des kantonalen Führungsstabs
Merkblatt der Gefahrenstufe 3 (Verhalten bei Trockenheit)