Fahrverbot Sandbank; Neuregelung Parkordnung
Der Gemeinderat möchte die Zufahrt zur Sandbank für den motorisierten Verkehr neu regeln. Während der ersten öffentlichen Auflage der Signalisationsänderung Ende 2018 wurden verschiedene Einwendungen gegen die Signalisationsänderungen eingereicht. Der Gemeinderat hat die Anliegen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass mit der Signalisation flankierende Massnahmen im Bereich der Parkordnung geprüft werden müssen. Mit dem Entwurf einer neuen Signalisation und dem Vorschlag zur Einführung von Parkverbotszonen, lud der Gemeinderat die direktbetroffenen Anwohner zur Stellungnahme ein. Viele Anwohner haben diese Möglichkeit genutzt und dem Gemeinderat ihre Ansichten und Lösungsvorschläge mitgeteilt.
Aufgrund der eingereichten Mitwirkungen und Einsprachen im vorangehenden Verfahren, hat der Gemeinderat nun über die neue Fahrverbotsregelung beschlossen:
Neue Signalisation für die Zufahrt zur Sandbank
Neu soll ein permanentes Fahrverbot für Autos und Motorräder zur Sandbank gelten. Davon ausgenommen werden Militär, forst- und landwirtschaftlicher Verkehr. Fahrräder und Töffli dürfen weiterhin uneingeschränkt zur Sandbank fahren.
Den Inhabern eines Fischerpatents soll bei der Sandbank ein Parkplatz zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Regelung gilt analog der Regelung in Bremgarten bei der Hegnau.
Die Zufahrt zur Fischerhütte und zum Schützenhaus ist Mietern und Zubringern weiterhin gestattet.
Parkplatzregelung
Die Parkplatzregelung wird vorderhand nicht angepasst. Die Situation wird aber weiter beobachtet, damit, falls nötig, entsprechende Massnahmen ergriffen werden können.
Die Änderung der Signalisation wird am 31. Mai 2019 öffentlich ausgeschrieben. Einwendungen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 31. Mai 2019 bis 30. Juni 2019 beim Gemeinderat Fischbach-Göslikon einzureichen. Die Einwendung muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindekanzlei gerne zur Verfügung. Weiter kann hier ein Situationsplan, auf welchem die neue Signalisation ersichtlich ist, heruntergeladen werden.