Ersatzwahl Stimmenzähler/Mitglied Wahlbüro vom 27. September 2020
Am 27. September 2020 findet der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl als Stimmenzähler und Mitglied des Wahlbüros für den Rest der Amtsperiode 2018-2021 statt.
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die Politischen Rechte und § 21a der Verordnung über die politischen Rechte von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis am Freitag, 14. August, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Kanzlei bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Gemäss § 30 Abs. 1 GPR kann im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat oder Kandidatin gültige Stimmen erhalten.