Einhaltung der Ruhezeiten auch an Sommerabenden
Nach den ersten warmen Sommerabenden erreichten die Gemeindekanzlei diverse Reklamationen betreffend Nichteinhaltens der Ruhezeiten gemäss § 14 des Polizeireglements. Daher möchte der Gemeinderat die Bevölkerung von Fischbach-Göslikon auf die nachfolgenden Bestimmungen aufmerksam machen und bitten diese einzuhalten:
- In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend, ist während der Zeit vom 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr (samstags 18.00 Uhr) sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit Lärm verursachenden Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Bohren, Fräsen, Motorsagen, usw.) untersagt.
- In der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ist jeder Lärm verboten, der die Nachtruhe stört. Beispielsweise ist untersagt: das Laufen lassen von Radio-, TV- und Musikgeräten bei offenem Fenster, das Musizieren und Singen im Freien und der Betrieb von lärmigen Maschinen in ungenügend isolierten Räumen oder im Freien.
Sollten die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, bitten wir Sie, direkt mit den Verursachern in Kontakt zu treten und diese höflich darauf hinzuweisen.
Bei wiederholten Belästigungen ist die Regionalpolizei Bremgarten zu verständigen (Tel. 056 648 71 17).