Erschliessung der Langfohrenstrasse

Impressionen Langfohrenstrasse
Ansetzung einer Urnenabstimmung am 14. Juni 2020
Im Gebiet Langfohren läuft Ende 2020 die verfügte Planungssperre aus und die Gemeinde ist verpflichtet, Bauland bedarfsgemäss zu erschliessen. Geplant war, dass ab August 2020 die Detailplanung sowie das Submissionsverfahren gestartet werden, damit die Bauarbeiten ab Herbst 2020 ausgeführt werden können. Um an diesem Terminplan festhalten zu können, hat der Gemeinderat beschlossen, den Verpflichtungskreditantrag am 14. Juni 2020 im Rahmen einer Urnenabstimmung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Abstimmungsunterlagen mit Bericht werden den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt.
Verpflichtungskredit Erschliessung Langfohrenstrasse
Ausgangslage
Entlang der Langfohrenstrasse hat es Grundstücke, deren Erschliessung mit Wasser, Abwasser, Strom und Zufahrt noch nicht oder nur bedingt sichergestellt ist. Gemäss Baugesetz § 16 und § 33 ist die Gemeinde verpflichtet, zeitgerecht zu erschliessen. Einen entsprechenden Ausführungskredit hat die Gemeindeversammlung am 21. November 2019 bereits abgerechnet, da das darauf geplante Erschliessungsprojekt auf Grund der geänderten raumplanerischen Rahmenbedingungen nicht mehr umsetzbar war. Im Januar 2016 erliess der Gemeinderat eine Planungszone über das Gebiet Langfohren, welche im Januar 2021 abläuft.
Dringlichkeit
Es war geplant, dass der Verpflichtungskredit für die Erschliessung der Langfohrenstrasse der Gemeindeversammlung im Juni 2020 traktandiert wird. In Folge des Versammlungsverbotes wegen der Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie musste der Gemeinderat die Sommergemeindeversammlung 2020 absagen. Nicht dringende Geschäfte werden an der Wintergemeindeversammlung im November 2020 traktandiert. Weil der Gemeinderat verpflichtet ist, baureife Grundstücke zeitgerecht zu erschliessen, beurteilte der Gemeinderat den nun vorliegenden Verpflichtungskredit als dringlich, wonach es gemäss der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) vom 1. April 2020 möglich ist, ein Geschäft, das im Zuständigkeitsbereich der Einwohnergemeindeversammlung liegt, der Urnenabstimmung zu unterstellen.
Projektbeschrieb
Der Gemeinderat Fischbach-Göslikon hat das Büro Steinmann Ingenieure und Planer AG, Brugg, mit den Projektierungsarbeiten zur Ausarbeitung des Bauprojektes mit Kostenvoranschlag, Landerwerb und Bauausführung beauftragt.
Die Langfohrenstrasse ist mit einer heutigen Strassenbreite von ca. 4 m ausgemarcht. Die Strasse wurde in den Planungsperimeter des Gestaltungsplans Widacher mit einbezogen und wird dementsprechend ausgebaut. Um den Einfahrtswinkel in die Kantonsstrasse zu verbessern, wird die Linienführung im Einmündungsbereich der Kantonsstrasse angepasst. Auch ist vorgesehen, die Strasse zu verbreitern und mit einem Trottoir auszubauen. Das dazu benötigte Land wird ausschliesslich von Seiten Widacher-Areal (vormals Beerli-Areal) erworben. Im Rahmen der Ausarbeitung des Gestaltungsplans überprüften die Ingenieure die Leistungsfähigkeit des Knotens Bremgarter- / Langfohrenstrasse. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass der Knoten Bremgarter-/Langfohrenstrasse genügend leistungsfähig ist, um den prognostizierten Verkehr aufzunehmen. Das bestehende Niveau der Langfohrenstrasse wird in der Nivelette so übernommen, dass alle bestehenden Ein- und Ausfahrten komfortabel bedient werden können. In den Strassenkörper werden Schmutzwasser-, Sauberwasser-, Trinkwasser-, Strom- und Datenleitungen gelegt.
Finanzielles
Die Baukosten (exkl. allfällige Beteiligungen Dritter, Hausanschlüsse, Subventionen und Teuerung – Kostenstand April 2020) für den Ausbau der Langfohrenstrasse inkl. Werkleitungen werden wie folgt veranschlagt:
Strassenbau | Schmutzwasser | Sauberwasser | Wasser | |
Vorprojekt | 16’600 | 14’200 | 11’800 | 4’700 |
Projekt und Bauleitung | 28’300 | 24’200 | 20’200 | 8’100 |
Baukosten | 232’500 | 175’200 | 148’200 | 95’100 |
Übrige Kosten | 10’900 | 1’200 | 1’00 | 400 |
Landerwerb | 252’800 | – | – | – |
Genauigkeit + / – 10% | 54’100 | 21’500 | 18’100 | 10’800 |
Mehrwertsteuer | 26’750 | 18’195 | 15’346 | 9’171 |
Rundung | -1’950 | 505 | 354 | 1’729 |
Total inkl. MwSt. | 620’00 | 255’00 | 215’000 | 130’000 |
Der Betrag von CHF 470’000 für die Abwasserleitungen und der Betrag von CHF 130’000 für die Wasserversorgung wird über das Reservekapital des jeweiligen Eigenwirtschaftsbetriebes finanziert.
Ergänzung vom 3. Juni 2020:
Das Erschliessungsprojekt aus dem Jahr 2013 wurde mit Baukosten von CHF 681’000 veranschlagt. Im Unterschied zum nun vorliegenden Projekt rechnete man damals mit deutlich geringeren Landerwerbskosten und ohne Sauberwasserleitung. Hinzu kommt noch die Verlegung des Einlenkers in die Kantonsstrasse.
Öffentliche Auflage

Impressionen Langfohrenstrasse
Abstimmungsvorlage
Kostenvoranschlag Langfohrenstrasse
Landerwerbsplan
Normalprofil
Situation Strasse
Situation Werkleitungen
Längenprofil
Längenprofil Abwasser
Querprofile