Einführung Tempo-30-Zone
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Tempo-30-Zone – Gutachten veröffentlicht
Auf den Strassen von Fischbach-Göslikon gilt ein generelles Tempolimit von 50 km/h. Geschwindigkeitsmessungen zeigen, dass dieses Limit grundsätzlich eingehalten wird. Einzelne Autofahrer passen ihre Geschwindigkeit jedoch nicht der Situation in den Quartieren mit schmalen Strassen, fehlenden Trottoirs, ungenügenden Sichtzonen und spielenden Kindern an. Sie gefährden damit Fussgänger und Kinder auf dem Schulweg oder beim Spiel. Die Gemeindeversammlung genehmigte im November 2018 einen Verpflichtungskredit zur Erstellung eines entsprechenden Gutachtens. Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro TEAMverkehr.zug AG mit der Durchführung der Verkehrszählung und der Erstellung des Gutachtens über die drei Dorfteile Weidstrasse, Fischbach und Göslikon. Das Gutachten und das Massnahmenkonzept mit Kostenschätzung wurden von der zuständigen kantonalen Stelle geprüft.
Gutachten Teilgebiet Weidstrasse
Signalisationsplan Teilgebiet Weidstrasse
Gutachten Teilgebiet Göslikon
Signalisationsplan Teilgebiet Göslikon
Gutachten Teilgebiet Fischbach-Schulhaus
Signalisationsplan Teilgebiet Fischbach-Schulhaus
Der Gemeinderat wird im November 2020 der Gemeindeversammlung einen Kredit für die Umsetzung von Tempo 30 mit einem Umsetzungsvorschlag beantragen.
Verkehrsgutachten zuhanden der kantonalen Verwaltung verabschiedet
Der Gemeinderat hat die TEAMverkehr.ch AG mit der Ausarbeitung des Verkehrsgutachtens zur Überprüfung der Einführung von Tempo 30 beauftragt. Im Sommer lagen die ersten Resultate vor. Nach einer Überarbeitung des Berichts hat der Gemeinderat diese zur Prüfung zuhanden der zuständigen kantonalen Verwaltung verabschiedet. Demnach soll im Unterdorf und über die Schweiel-, Lohren- und die Schulstrasse bis zum Schulhaus eine zusammenhängende Tempo 30 Zone errichtet werden. Diese kann mehrheitlich mit Signalisationen und mit geringen baulichen Massnahmen realisiert werden. Im Teilgebiet Göslikon soll vorerst kein Tempo 30 umgesetzt werden. Messung und Bericht des Gebietes werden dennoch in die Vorprüfung eingereicht, damit der Gemeinderat in diesem Gemeindegebiet bei Bedarf Tempo 30 zu einem späteren Zeitpunkt einführen kann. Sobald die Vorprüfung abgeschlossen ist, wird der Gemeinderat die Bevölkerung informieren und die entsprechenden Berichte veröffentlichen.
Erstellung des Verkehrsgutachtens für Tempo 30, Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Erstellung des gesetzlich geforderten Gutachtens zur Prüfung der Einführung von Tempo 30 Zonen an das Büro TEAMverkehr.zug AG vergeben. Das Angebot hat durch seine Ausführlichkeit und das konzeptionelle Vorgehen genauso überzeugt wie auch durch die nüchterne Beurteilung der Lage der Verkehrsplaner. Der Gemeinderat ist gespannt auf die Resultate. Bereits jetzt schon lässt sich aber abschätzen, dass ein allfälliger Umsetzungskredit nicht wie an der Wintergemeindeversammlung 2018 angedeutet diesen Sommer, sondern eher im Winter 2019 beantragt werden kann.
Gemeinderat Fischbach-Göslikon, 04.04.2019
Verpflichtungskreditantrag zur Prüfung und allfälligen Einführung von Tempo 30-Zonen
Auf den Gemeindestrassen von Fischbach-Göslikon gilt ein generelles Tempolimit von 50 km/h. Geschwindigkeitsmessungen zeigen, dass dieses Limit grundsätzlich eingehalten wird. Ein Teil der Autofahrer passen ihre Geschwindigkeit jedoch nicht der Situation in den Quartieren mit schmalen Strassen, fehlenden Trottoirs, ungenügenden Sichtzonen und spielenden Kindern an. Sie gefährden damit Fussgänger und Kinder auf dem Schulweg oder beim Spiel. Durch die situative Einführung von Tempo-30-Zonen soll die Verkehrssituation beruhigt und dadurch die Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Der Gemeinderat hat die Prüfung und allfällige Umsetzung dieser Massnahme im kommunalen Gesamtplan Verkehr als kurzfristig umzusetzende Massnahme mit hoher Priorität festgelegt. Der Gemeinderat möchte im 2019 die Einführung von Tempo-30-Zonen prüfen und wo nötig umsetzen
Der Gemeinderat rechnet auf Grund von Richtofferten und Kostenschätzungen mit folgenden Umsetzungskosten:
Verkehrsgutachten | CHF | 13’500 |
Radarmessungen, Verkehrszählungen | CHF | 7’000 |
4 Pflanzkübel | CHF | 10’000 |
Ergänzung der Bodenmarkierungen | CHF | 6’000 |
Markierung von Parkplätzen zur Strassenraumgestaltung | CHF | 1’000 |
10 Bodenmarkierungen «30er Zone» | CHF | 4’000 |
18 Signalisationstafeln mit Betonsockel | CHF | 54’000 |
Publikation | CHF | 500 |
Total inkl. MwSt. | CHF | 96’000 |
Wieso reicht es nicht, einfach Verkehrsschilder aufzustellen?
In Tempo-30-Zonen wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde gesenkt. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit kann nur herabgesetzt werden, wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist, bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen oder auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann und dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist laut Art. 32 des Strassenverkehrsgesetztes mit einem entsprechenden Gutachten zu beweisen.
Was ist, wenn das Gutachten zum Schluss kommt, dass keine Temp-30-Zone eingeführt werden muss?
In diesem Fall kann der Gemeinderat keine Tempo-30-Zone einführen, da die verkehrsrechtliche Grundlage dazu fehlen würde. Dies kann auch für einzelne Strassen gelten.
Gib es Möglichkeiten, die Kosten geringer zu halten?
Um die Kosten im Rahmen der Umsetzung möglichst gering halten zu können, verzichtet der Gemeinderat auf grössere bauliche Massnahmen. Wie in der Aufstellung zu lesen ist, wird die Anschaffung und das Platzieren der Signalisationstafeln der grösste Kostenpunkt. Wenn die Tempo-30-Zone eingeführt wird, müssen aber entsprechende Signalisationstafeln aufgestellt werden.
Antrag
Zur Prüfung und allfälligen Einführung von Tempo-30-Zonen sei ein Verpflichtungskredit über CHF 96 000 inkl. MwSt. zu genehmigen.
Genehmigung
Dem Verpflichtungskreditantrag über CHF 20’500 zur Prüfung von Tempo-30-Zonen wurde mit 101 Ja-Stimmen ohne Gegenstimmen zugestimmt.
Traktandenbericht Wintergemeindeversammlung 2018
Ich wohne an der Wohlerstrasse 11. Die Ausfahrt von der Garage (Bergauf und schlechte Sicht) direkt in die Strasse ist oftmals sehr gefährlich. Es muss fast gleichzeitig nach allen Seiten geschaut werden – die Sicherheit ist folglich nicht gewährleistet. Die Wohlerstrasse wird vor allem von transit Fahrenden benutzt und vor allem diese fahren für so ein Quartier häufig zu schnell, aber auch Velos. Von der Breitestrasse (Rechtsvortritt) in die Wohlerstrasse fahren vor allem Velos ohne einen Blick in vollem Tempo in die Wohlerstrasse. Ebenso Kinder mit ihren diversen „Gefährten“ oder zu Fuss. Fährt man vorsichtig in den Strassen, wird „aufgesessen“. Wurde auf der Wohlerstrasse deswegen tätsächlich schon mal überholt – man fasst es nicht! Gerade letzte Woche kam es an der Wohlerstrasse zu einer Streifkollision. Glücklicherweise waren nur die Spiegel betroffen. Ich frage mich, ob an dieser Kreuzung die Signalisatin 30 genügt oder ob zusätzlich mit Bodenerhebung oder ähnlichem gearbeitet werden müsste. In der Gemeinde Künten, Richtung Bellikon, kamen solche zusätzlich zum Einsatz. Ich finde diese sehr wirksam. So wäre auch die Querung der Wohlerstrasse für die Schulkinder besser gesichert. Wie auch immer, für mich kann Tempo 30, vor allem in Hinsicht der Wohlerstrasse, nicht schnell genug kommen.
Wieso wurde der unterste Teil von der Schulstrasse und die Zentrumstrasse vom Tempo 30 ausgeklammert? Dies macht doch so absolut keinen Sinn.
Der untere Teil der Schulstrasse, wie auch die Zentrumstrasse sind dem Ortsteil «Göslikon» zugeteilt. Weil der Durchschnitt der gemessenen gefahrenen Geschwindigkeit unter 30km/h ist, kam der Gemeinderat zum Schluss, dass im Dorfteil „Göslikon“ Tempo 30 vorderhand nicht umgesetzt werden soll. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Ressortleiter Stephan Gsell gerne telefonisch zur Verfügung: 079 689 39 20.
Sorry, Ihre Antwort ist ein absoluter Witz und vermisst den gesunden Menschenverstand. Auch wenn (fur mich unverständlich) diese beiden Teilstrassen anscheinend zu einem anderen Ortsteile gehören, macht es doch absolut keinen Sinn hier Tempo 50 zu belassen.
• Welche Herausforderungen stellen sich der Gösliker Bevölkerung insbesondere der Familien mit schulpflichtigen Kindern tagtäglich?
• Ist der Schulweg der Gösliker Kinder sicher oder sicherer als derjenige der Kinder aus Fischbach?
• Wie sicher ist die Wohlerstrasse mit Tempo 50, die den Einwohnern von beiden Ortsteilen und Auswärtigen vor allem zu Stosszeiten als Transit dient?
• Was bewegt den Gemeinderat dazu, seinen Entscheid zur Vorlage nur auf eine zeitlich begrenzte und verfälschbare Messreihe abzustützen?
• Wie hätte sich eine Einführung von Tempo 30 für alle (also für beide Ortsteile Fischbach und Göslikon) für das ganze Dorf ausgewirkt und welche Effekte hat eine einseitige Einführung?
• Was bewegt mindestens 3 der 5 Gemeinderäte zu dieser Vorlage, obschon mindestens 3 dieser Gemeinderatsmitglieder offensichtlich in Göslikon wohnen?
• Welche Taktik verfolgt der Gemeinderat tatsächlich? – Ist es nur Kalkül eine Einführung von Tempo 30 in der Gemeinde ein weiteres Mal abzuwenden?
Für die Gösliker Bevölkerung, welche für Tempo 30 sympathisiert, besteht dennoch folgende Hoffnung:
Ein JA am 29. November zur Einführung von Tempo 30 im Ortsteil Fischbach ergäbe eine Signalwirkung und würde den politischen Druck erhöhen, Tempo 30 auch in Göslikon einzuführen.
Bitte stimmen Sie ab. Jede Stimme zählt!
Und im 2021 sind wieder Gemeinderatswahlen.
Wie kommt es, dass im Gutachten Teilgebiet Göslikon (https://www.fischbach-goeslikon.ch/politik/abstimmungen-wahlen/?download=11549) noch von einer notwendig, zweck- und verhältnismässigen Tempo 30 Zone geschrieben wird, aber bei der Botschaft zur Urnenabstimmung (https://www.fischbach-goeslikon.ch/wp-content/uploads/Botschaft-zur-Urnenabstimmung.pdf) nurnoch von einer zweck- und verhältnismässigen Tempo 30 Zone für das Gebiet Göslikon?
Mit dem abschliessenden Statement des Gutachtens für das Teilgebiet Göslikon
„Der erforderliche besondere Schutz der Schulkinder und spielenden Kinder im Untersuchungsperimeter kann nur mit einer Tempo-30-Zone erreicht werden.“
Frage ich mich schon, warum hierauf keine Rücksicht genommen wird und im ganzen Ort, ausgenommen der Hauptstrasse, Tempo 30 eingeführt wird.
Aus persönlichen Gesprächen habe ich den Eindruck gewonnen, dass viele Stimmbürger das Gefühl haben, dass sie jetzt „nein“ stimmen müssen, wenn sie möchten, dass schlussendlich im ganzen Dorf und nicht nur in „Fischbach“ Tempo 30 eingeführt wird.
Was ist die Logik des Gemeinderates hinter der Ausgestaltung dieser Vorlage und was ist die Begründung, dass für dieses Geschäft kein weiterer Aufschub möglich ist? Man könnte Fragen und Anliegen der Bevölkerung, wie sie auch hier geäussert werden, an einer nächsten Gemeindeversammlung vor Ort diskutieren und das betroffene Gebiet entsprechend anpassen, falls es von einer Mehrheit gewünscht wird. Schliesslich ist Tempo 30 ein Thema, das die Gemeinde seit langer Zeit beschäftigt.
Aus dem Gutachten für den Ortsteil Göslikon:
Beurteilung Eignung der Tempo-30-Zone: Das Gutachten zeigt auf, dass die Signalisation einer Tempo-30-Zone im Gemeindegebiet Göslikon notwendig, zweck- und verhältnismässig ist
Zweckmässigkeit – Eine Tempo-30-Zone ist die geeignete Massnahme die Verkehrssicherheit, insbesondere der Kinder, im ganzen Perimeter zu erhöhen. – Nur mit der Einführung einer Tempo-30-Zone kann die Wohn- und Aufenthaltsqualität im Perimeter erhalten oder erhöht werden. -> Die Tempo-30-Zone Göslikon ist nötig, verhältnis- und zweckmässig.
Kostenschätzung Ausbau Göslikon:
Folgend sind die Gesamtkosten für den Ausbau in Göslikon dargestellt. Die Schulstrasse sowie die Lohrenstrasse werden bereits mit dem Ausbau Fischbach umgestaltet. Durch den Ausbau in Göslikon müssen an der Schulstrasse/Bodenackerstrasse und Lohrenstrasse/Ifangstrasse die Signalisation und Bodenmarkierung angepasst werden. Die Signalisationstafeln und Signalträger sollten so gewählt werden, dass diese zuerst mit dem Ausbau Fischbach provisorisch montiert werden und beim Ausbau in Göslikon definitiv befestigt werden. Gesamtkosten Göslikon, CHF 20’960.00
Da stellt sich für mich (auch aufgrund des verhältnismässig geringen Betrages für die Umsetzung) die eingangs erwähnte Frage, weshalb der Ortsteil Göslikon keine 30er-Zone erhalten soll, gleich noch einmal. Und viele Stimmbürger werden nicht wissen, ob sie nun ja stimmen sollen oder nicht, wenn sie für eine 30er-Zone im ganzen Dorf sind.
Beim Entscheid, in welchem Dorfteil Tempo 30 in einem ersten Schritt eingeführt werden soll, spielte es keine Rolle in welchem Dorfteil die einzelnen Gemeinderatsmitglieder wohnen. Vielmehr hat der Gemeinderat aufgrund des Gutachtens von TEAMverkehr.zug AG entschieden, dass der Einführung von Tempo 30 im Dorfteil Fischbach und im Bereich der Schulanlage Lohren erste Priorität zukommt. Der Gemeinderat ist zudem der Ansicht, dass eine schrittweise Einführung von Tempo 30 in unserer Gemeinde Sinn macht und bei der Mehrheit der Bevölkerung Zustimmung findet.
Ihm ist bewusst, dass Anwohner an der Wohler-, der Hinterdorf- und der Ifangstrasse wegen des Schleichverkehrs ebenfalls rasch die Einführung von Tempo 30 in ihrem Wohngebiet wünschen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass ein grosser Anteil an Ja-Stimmen dem Anliegen der Einführung von Tempo 30 im Dorfteil Göslikon dienlich ist.
Wir wohnen bald 40 Jahre an der Wohlerstrasse. Noch in den 90ziger sammelten Bewohner der Ifangstrasse Unterschriften für Tempo 30. Ohne Erfolg, denn es gab schon damals Erdenbürger ohne Geschwindigkeitsgefühl und in der Testphase durchgefallen sind. Wenn ich die vielen Kleinkinder beim Ueberqueren der Wohlerstrasse zur Breite beobachte staune ich, dass erst ein Kind einem Abbieger (Wohlerstrasse/Tobeläckerstrasse) auf der Haube landete, zum Glück ohne Folgen. Zu denken geben uns die vielen Lieferwagen (Handwerker) von Wohlen und Umgebung. Auch die verschiedenen Kantonswappen an den Carrossen gehen in die gleiche Richtung. Die Abkürzung ist vielen willkommen, das Navi lässt grüssen. Aergerlich sind auch die Ausfahrten einiger Hauseigentümer bei Tempo 50.
Und daran wird sich genau nichts ändern, wenn man nur im Ortsteil Fischbach Tempo 30 einführt.
Trotzdem muss man jetzt „ja“ stimmen und nicht ein „nein“ einlegen, wenn man für Tempo 30 im ganzen Dorf ist. Leider haben das einige, mit denen ich gesprochen habe, schon anders gemacht, weil sie finden, dass man Tempo 30 im ganzen Dorf einführen sollte.
Mit dem nachfolgenden Link kann das Wachstum der Gemeinde Fischbach-Göslikon veranschaulicht werden. Klicken Sie auf den Link und markieren Sie das Kontrollkästchen unten links bei „Zeitreise-Kartenwerke“ und klicken Sie rechts auf derselben Höhe auf die Jahreszahl, welche beliebig verändert werden kann. Stellt man die Jahreszahl auf 1980 ein und aktiviert danach das Kontrollkästchen „Gebäude- und Wohnungsregister, versteht jede Betrachterin und Betrachter, wie stark Fischbach-Göslikon in den letzten 40 Jahren gewachsen ist. – Wachstum bedeutet in diesem Fall steigende Bevölkerungszahlen, mehr Verkehr, mehr Strassen.
https://map.geo.admin.ch/?topic=ech&lang=de&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-farbe&layers=ch.swisstopo.zeitreihen,ch.bfs.gebaeude_wohnungs_register,ch.bav.haltestellen-oev,ch.swisstopo.swisstlm3d-wanderwege&layers_opacity=1,0.6,1,0.8&layers_visibility=true,false,false,false&layers_timestamp=19801231,,,&E=2665588.04&N=1247016.34&zoom=8
In Anknüpfung an Familie Ryffel:
Es ist richtig, diverse Familien der Bodenackerstrasse und Ifangstrasse sammelten im Frühling 2009 in beiden Ortsteilen Fischbach und Göslikon Unterschriften für eine «Quartierpetition für Tempo 30 in Wohnquartieren». Aus beiden Dorfteilen kamen schon damals weit über 100 Unterschriften zusammen. – Gefühlt sind das tatsächlich weit mehr als nur 11 Jahre her!
Im Gegensatz zu heute war die damalige Gemeindebehörde strikte gegen eine Einführung von Tempo 30. Als Gegenreaktion führte sie 2009 auf den Quartierstrassen sukzessive Strassenmarkierungen, die bei Kreuzungen den Rechtsvortritt andeuten, diverse «kein Vortritt» Signalisierungen und darüber hinaus auch noch Mittelstriche auf der Lohren-, Bodenacker- und Schulstrasse ein. Überdies liess der damalige Gemeinderat auf der Lohren- und Schulstrasse drei grosse «Achtung Kinder» Warnsignale markieren, die schon nach wenigen Jahren verwitterten und heute gar kaum mehr erkennbar sind. In einem letzten Schritt errichtete man an der Lohren- und Schweielstrasse gelbe Markierungen als Fahrbahnsperrfläche für Fussgänger (und zum Schutz für der Schulkinder auf ihrem Schulweg).
Die EinwohnerInnen dürfen sich zurecht fragen, ob das aktuelle Verkehrskonzept (mit Mittelstrichmarkierungen auf Quartierstrassen und kein Vortritt Signalisationen, welche die Durchfahrt begünstigen) tatsächlich auf die Bedürfnisse der FussgängerInnen und AnwohnerInnen sowie auf den Mischverkehr in Wohnquartieren abgestimmt ist. – Bewirken diese Verkehrsmarkierungen nicht gerade das Gegenteil, was wir uns eigentlich in unserer Wahlgemeinde vor der eigenen Haustüre vorstellen?
Im Sinne von Menschenverstand sehnen sich doch die allermeisten EinwohnerInnen nach Massnahmen, die entgegen des aufkommenden Verkehrs entschleunigend wirken und damit sichere, berechenbare Verkehrsverhältnisse schaffen. Solche würden, nebst dem sie Stress verhindern, auch die Lebensqualität in den Wohnquartieren erhöhen, das einträchtige Zusammenleben fördern und mehr Begegnungsräume bieten.
Damit die Ortsteile Fischbach und Göslikon wieder eins werden und die Gemeinde bei der Einführung von Tempo 30 auf einem fortschrittlichen Weg bleibt, braucht es Ihre (Wahl-)Teilnahme und Ihre Einmischung in die Diskussion rund um dieses Thema.
Mit einem JA an der Urnenabstimmung vom 29. November leisten Sie den ersten Schritt für eine familienfreundliche und moderne Verkehrspolitik.
Vielen Dank an alle die mit einem „JA“ an die Petition abgestimmt haben! Leider hat es nicht gereicht, aber wor werden nicht aufgeben! Es ist sehr schade und frustierend, dass doch einige Personen nicht auf die Sicherheit von Kindern achten. Wir sprechen von einer 30er Zone in einem Gebiet, indem sich ein Schulhaus befindet für Spielgruppen, Kindergarten und Primarschule. In diesem Schulhaus gehen somit täglich Kinder im Alter von 3 Jahren aufwärts. Somit müssen die Kinder mehrmals täglich eine Strasse mit Tempo 50 ohne Fussgängerstreifen überqueren, eine Alternative haben sie nicht. So was habe ich bis jetzt noch nie gesehen! Ich bin der Meinung, dass die Sicherheit von Kindern die erste Priorität sein muss im Leben und das auch auf unseren Strassen! Wir alle die Stimmen können, tragen hierzu bei, in diesem Fall leider haben einige vergessen, dass sie auch mal Kleinkinder waren! Nochmals DANKE an alle diejenigen die mit einem „JA“ gestimmt haben.
Man sollte sich nun fragen, wer alles „nein“ gestimmt hat, weil diese Personen dafür waren, dass im GANZEN Dorf Tempo 30 eingeführt wird.
Wenn es nur ein paar wenige waren, so hätte dies das Ergebnis entscheidend beeinflusst!!!
Ich danke allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, welche mit ihrem Ja den Antrag des Gemeinderates zur Einführung von Tempo 30 in einem Teil des Dorfes unterstützt haben.
Ich danke auch allen, welche sich auf dieser Kommentarspalte geäussert haben. Gleichzeitig bedaure ich, dass niemand von den Gegnern der Vorlage zu Tempo 30 auf dieser Seite öffentlich seine Argumente formuliert hat.
Der Gemeinderat wird in aller Ruhe das ausgesprochen knappe Ergebnis analysieren und die verschiedenen Möglichkeiten des weiteren Vorgehens diskutieren.