Einführung des Reglements zur Bewirtschaftung der öff. Parkplätze
An der vergangenen Einwohnergemeindeversammlung vom 20. November 2018 hat die Stimmbevölkerung von Fischbach-Göslikon das Reglement zur Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze genehmigt. Per 1. Januar 2019 tritt das neue Reglement in Kraft, sofern gegen den Entscheid der Gemeindeversammlung nicht das Referendum ergriffen wird.
- Wer ist bewilligungs- und gebührenpflichtig?
Der Bewilligungs- und Gebührenpflicht sind Fahrzeughalter unterstellt, welche regelmässig ihr Fahrzeug über Nacht zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr auf öffentlichem Grund abstellen.
- Was gilt als «regelmässiges Parkieren»?
Als regelmässiges Parkieren (gesteigerter Gemeingebrauch) gilt ein mindestens sechsmaliges oder häufigeres Abstellen des Fahrzeuges innert eines Quartals über Nacht zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr.
- Was passiert, wenn ich keine Parkkarte löse, obwohl ich regelmässig auf öffentlichem Grund parkiere?
Wenn im Rahmen der Kontrollen festgestellt wird, dass ein Fahrzeug innerhalb eines Quartals sechsmal oder häufiger auf öffentlichem Grund über Nacht abgestellt wurde, wird dem Fahrzeughalter rückwirkend eine Parkbewilligung mit entsprechender Rechnung ausgestellt.
- Gibt es Sparangebote?
Ja, wer beispielsweise eine Jahreskarte oder Halbjahreskarte löst, bekommt diese für CHF 1’000 respektiv für CHF 500 anstatt der ordentlichen CHF 1’200. Wer nachweisen kann, dass er die Parkkarte nicht mehr braucht, kann diese zurückbringen und bekommt die vollen Restmonate zurückerstattet.
Bewilligungs- und gebührenpflichtig:
- Ein Einwohner von Fi-Gö parkiert den Firmenwagen an fünf Tagen die Woche nach Feierabend um 19.00 Uhr beim Kirchenparkplatz und fährt damit am nächsten Tag um 07.00 Uhr wieder zur Arbeit.
- Ein Einwohner von Fi-Gö begründet während der Skisaison einen Wochenaufenthalt in Arosa. Er parkiert sein Fahrzeug während sechs Monaten ausschliesslich am Wochenende beim Kirchenparkplatz.
- Der Junior, wohnt bei den Eltern und kauft sich ein Auto. Auf dem Parkplatz seiner Eltern vor dem Haus hat es keinen Platz mehr. Er entscheidet sich, sein Fahrzeug auf der Strasse zu parkieren.
Nicht bewilligungs- und gebührenpflichtig:
- Ein Einwohner von Fi-Gö organisiert ein Fest. Einige Gäste parkieren auf dem Parkplatz des Gemeindehauses. Einige Autos werden erst am Nachmittag vom darauffolgenden Tag abgeholt.
Parkkarten können ab 7. Januar 2019 per Onlineformular auf der Homepage der Gemeinde Fischbach-Göslikon bestellt oder direkt am Schalter bei der Gemeindekanzlei Fischbach-Göslikon bezogen werden.
Sind Sie sich nicht ganz sicher ob Sie eine Parkkarte benötigen, hilft Ihnen die Gemeindekanzlei gerne weiter.