Bearbeitung der Krankenkassensäumiger-Liste
Offene Krankenkassenrechnungen?
Keine Leistungen der Krankenkasse im Krankheitsfall!
Durch die Änderung der Verordnung zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sind neu die Gemeinden verantwortlich für die Bearbeitung der sogenannten «Krankenkassen-Säumigenliste». Die Gemeinde muss zudem einen Anteil der Ausstände ihrer Einwohner bei den Krankenkassen übernehmen.
Krankenversicherer, welche die Krankenkassenprämien nicht bezahlen, werden auf der Krankenkassen-Säumigenliste verzeichnet. Eine Verzeichnung auf der Säumigenliste hat zur Folge, dass die Krankenkasse lediglich Leistungen für Notfallbehandlungen übernimmt. Behandlungskosten, sowie Kosten für Medikamente für chronische Erkrankungen, bezahlt die Krankenkasse erst wieder, wenn alle offenen Rechnungen und Geld-Forderungen vollständig bezahlt sind.
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass viele, die auf der Liste der Säumigen aufgeführt sind ihren Anspruch auf Prämienverbilligung nicht geltend machen oder ihre Ausgabenprioritäten falsch setzen. Um entsprechende Unterstützung anbieten zu können, lädt die Gemeindekanzlei säumige Versicherte zum persönlichen Beratungsgespräch ein. Weil auf die Schreiben der Kanzlei zum Teil nicht reagiert wird, hat der Gemeinderat beschlossen, einen Aussendienstmitarbeiter mit Hausbesuchen bei den betroffenen Personen zu beauftragen. Vorerst handelt es sich um einen Pilotversuch. Ziel ist, die Personen und Familien zu unterstützen, ihren Pflichten bei der Bezahlung der Krankenkassenprämien nachzukommen. Sei das durch die richtige Priorisierung der Ausgaben oder durch das Erschliessen von staatlichen Hilfsmitteln wie zum Beispiel die Prämienverbilligung. Der Gemeinderat wird nach Kosten-Nutzenprüfung entscheiden, ob das Projekt weitergeführt wird.