Aufforderung zur Meldung Tages-Pflegekinderverhältnisse
Wer Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt betreut, muss dies der Behörde melden. Das ist gemäss Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern so vorgeschrieben. Die Aufsicht über die Tagespflegeverhältnisse obliegt der Gemeinde. Wir bitten Sie, sich bei der Gemeindekanzlei zu melden, wenn Sie bei sich zuhause regelmässig im Rahmen eines Tagespflegeverhältnisses Kinder betreuen.