Abstimmungsbeschwerde
Am 10. November 2020 ging beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, eine Abstimmungsbeschwerde betreffend Urnenabstimmung (Traktandum 2; «Verpflichtungskredit Einführung Tempo 30») vom 29. November 2020 ein.
Die Beschwerdeführenden haben gefordert, dass über das erwähnte Traktandum nicht an der Urne abgestimmt wird.
Dem Gemeinderat wurde die Möglichkeit gegeben zu der Abstimmungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Der Gemeinderat beantragte, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen.
Mit dem Zwischenentscheid vom 17. November 2020 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, entschieden, die Beschwerde, soweit sie Massnahmen vor der Durchführung der Urnenabstimmung verlangt, abzuweisen. Das heisst am Sonntag, 29. November 2020 wurden sämtliche kommunalen Abstimmungsvorlagen ausgezählt.
Mit Schreiben vom 12. Januar 2021 hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, des Kantons Aargau die Beschwerde unter anderem auf Grund des Ausganges der Urnenabstimmung als gegenstandslos abgeschrieben. Das Resultat der Abstimmung zum Traktandum 2 vom 29. November 2020 ist somit rechtskräftig.