Absage Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2020 – neu Urnenabstimmung
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat der Gemeinderat – gestützt auf die Sonderverordnung 1 des Kantons – entschieden, nach der Sommergemeindeversammlung, auch die Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2020 abzusagen und dafür eine direkte Urnenabstimmung am 29. November 2020 anzuordnen. Zwar wurden zwischenzeitlich die geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung von Grossveranstaltungen gelockert, es bleibt jedoch bis zu der am 26. November 2020 vorgesehenen Einwohnergemeindeversammlung ungewiss, inwiefern die heutigen Bestimmungen am Versammlungstag noch Gültigkeit haben oder ob diese gar wieder verschärft werden müssen.
Die ungewisse Entwicklung der Corona-Fallzahlen kann zu einem Hemmnis bei der Beteiligung an einer Versammlung führen. Ein weiterer Vorteil mit der direkten Urnenabstimmung liegt darin, dass sich auch die ältere Einwohnerschaft und Betroffene der Risikogruppen ungehindert und gefahrlos an den demokratischen Prozessen beteiligen können. Der Urnenabstimmung dürfen Geschäfte unterbreitet werden, welche keinen weiteren Aufschub zulassen wie z.B. Jahresrechnung, Budget, Verpflichtungskredite, die Kündigung von Verträgen oder der Beitritt zu einem Gemeindeverband.
Die Abstimmungsvorlage wird den Stimmbürgern zusammen mit den Unterlagen der eidgenössischen und kantonalen Abstimmung für den 29. November 2020 zugestellt.
Der Gemeinderat dankt für Ihr Verständnis in dieser nach wie vor ausserordentlichen Zeit und wünscht Ihnen gute Gesundheit.